Allgemeine und berufsbildende Schulen, an denen Kinder und Jugendliche unterrichtet werden, zählen in Deutschland zu den Sonderbauten gemäß § 2 der Musterbauordnung (MBO) in Verbindung mit der MVV-TB. Sie werden regelmäßig von Kindern und Jugendlichen besucht, die, für die im Brandfall besondere Umstände zu berücksichtigen sind. Kinder sind zwar meist mobil, dennoch erfordert die Evakuierung eine längere Begleitung und eine besonders klare Organisation.
Daher gilt: Brandschutz muss bei allen Schulgebäuden – sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen – eine zentrale Rolle spielen.
Gesetze, Vorschriften und technische Regeln
Der Brandschutz im Schulbau wird in Deutschland durch eine Kombination aus Landesbauordnungen (LBO), Sonderbauverordnungen für Schulen, der Muster-Schulbau-Richtlinie sowie ergänzenden technischen Normen geregelt. Wichtige Grundlagen sind u.a.:
- Musterbauordnung (MBO) bzw. jeweilige Landesbauordnung
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1 (MVV TB 2025/1) bzw. jeweilige Verwaltungsvorschrift der Länder
- Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) – Regelungen zu Rettungswegen, Brandabschnitten und Raumgrößen
- DIN EN 13501 (Brandschutzklassifizierung von Baustoffen)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – Brandschutz in Installationsschächten und Leitungsanlagen
- DGUV-Regelwerke der Unfallversicherungsträger
Zentrale Anforderungen an den Brandschutz in Schulgebäuden sind u. a.
Grundanforderung MBO § 14 Brandschutz: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
- Brandabschnitte und Feuerwiderstand
- Gebäude müssen in ausreichend große, brandschutztechnisch abgetrennte Abschnitte unterteilt werden
- Wände und Decken zwischen Brandabschnitten müssen gemäß Gebäudeklasse hochfeuerhemmend oder feuerbeständig und ggf. rauchdicht sein.
- Rettungswege
- Es sind mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege aus jedem Unterrichtsraum sicherzustellen.
- Flure und Treppenräume sind in Breite und Führung den zu erwartenden Personenzahlen anzupassen (gemäß MSchulbauR und ASR).
- Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
- Baustoffe und Materialien
- Für tragende Bauteile: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN EN 13501).
- Fassadenbekleidungen, Unterkonstruktion und Dämmstoffe müssen so beschaffen sein, dass eine Brandausbreitung über die Fassade ausreichend lang begrenzt wird.
- Zusätzliche Maßnahmen bei geschoßübergreifenden Hohl-/ Lufträumen können notwendig sein.
- Technischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen mit automatischer Alarmierung der Feuerwehr (in vielen Ländern Pflicht bei Neubauten und größeren Sanierungen).
- Manuelle Brandmelder (Feuermelder/Handdruckmelder) und ausreichende Feuerlöscheinrichtungen.
- Selbstrettung und Evakuierungsorganisation
- Beschilderung und Beleuchtung der Fluchtwege gemäß DIN EN 1838 (Sicherheitsbeleuchtung).
- Regelmäßige Brandschutzübungen mit Lehrkräften und Schülern.
- Feuerwehrplan gem. DIN 14095
Die Rolle der Fassade im Brandschutz
Neben Abschottung, Meldeanlagen und Rettungswegen spielt auch die Fassade eine wichtige Rolle:
- Keine Brandausbreitung zwischen Geschossen durch geeignete konstruktive Maßnahmen (z. B. Brandriegel).
- Kein brennendes Abfallen / Abtropfen bei Fassadenmaterialien, Dämmung, Unterkonstruktion
- Begrenzung der Brandausbreitung auf der Außenseite – insbesondere wichtig, wenn Rettungswege entlang von Fassaden verlaufen.
Mehr als nur Vorschriften einhalten
Brandschutz in Schulen beginnt mit sorgfältiger Planung, setzt sich in der Auswahl geeigneter Materialien fort und erfordert kontinuierliche Pflege und Wartung.
Die gesetzlichen Vorgaben bilden die Mindestanforderungen – echte Sicherheit entsteht erst, wenn Bauherren, Planer und Schulträger über diese Standards hinausdenken und Lösungen umsetzen, die Risiken zusätzlich minimieren.
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